Die beantragte Förderung muss dem Stiftungszweck nach den Förderrichtlinien entsprechen und soll Maßnahmen und Projekte der Evangelischen Jugendarbeit in Bayern mit landesweiter oder überregionalerBedeutung unterstützen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die geförderten Maßnahmen und Projekte auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung geeignet sind.
Um eine Förderung durch die Stiftung zu beantragen, ist zu beachten:
- Anträge können jederzeit gestellt werden, es gibt keine Antragsfristen
- ein Förderantrag ist jedoch vor Beginn der Maßnahme mit einem zeitlichen Vorlauf von vier Wochen zu stellen
- werden Anträge kurzfristiger gestellt, kann eine rechtzeitige Bearbeitung und Rückmeldung nicht gewährleistet werden
- inhaltliche Beschreibung der Maßnahme bzw. des Projekts, ggf. mit einem Zusatzblatt
- ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
- Sach- und Honorarkosten sind förderfähig, Personalkosten können nicht gefördert werden
- nach Abschluss der Maßnahme bzw. des Projektes muss zeitnah ein Kurzbericht an die Stiftung gesendet werden
Der Stiftungsvorstand entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen und Projekte.
Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich an ejb.stiftung[at]elkb.de wenden.