Richtlinien und Anträge

Zweck der Stiftung ist, evangelische Jugendarbeit in Bayern finanziell zu fördern und zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die geeignet sind, auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus ein Leben in Gemeinschaft zu gestalten und junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, politischen und religiösen Entwicklung zu fördern und Maßnahmen und Projekte, die geeignet sind, junge Menschen zu begleiten, ihnen Gemeinschaft und Toleranz zu vermitteln und die sich für Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Die Förderung durch die Stiftung muss dem Stiftungszweck entsprechen und soll Maßnahmen und Projekte der Evangelischen Jugendarbeit in Bayern mit landesweiter oder überregionaler Bedeutung unterstützen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die geförderten Maßnahmen und Projekte auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung geeignet sind.

Neben der inhaltlichen Beschreibung der Maßnahme bzw. des Projekts muss im Antrag ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden. Sach- und Honorarkosten sind förderfähig. Personalkosten können nicht gefördert werden. Nach Abschluss der Maßnahme bzw. des Projektes muss zeitnah ein Kurzbericht an die Stiftung gehen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen und Projekte.

Wir freuen uns auf alle Anträge, egal welche finanzielle Unterstützung (von kleinen bis zu großen Summen) benötigt wird.

Kontakt:
Christina Frey-Scholz, Geschäftsführerin
stiftung@ejb.de
0911 4304 284

Downloads:

Antrag auf Förderung

Allgemeine Förderrichtlinie

Förderung "Friedensträume"

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