Steuerliche Vorteile des Stiftens

Engagement für einen "guten Zweck" kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Der Bundesrat hat 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.

Spenden sind jährlich in Höhe von 20 Prozent der Jahreseinkünfte steuerlich abzugsfähig. Unternehmen können vier Promille der gesamten Umsätze und aller Löhne und Gehälter im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen.

Wer eine Stiftung gründet oder in den Vermögensstock einer Stiftung spendet, kann diese Zuwendungen ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer.